Arbeitsordnung für Angestellte

Dokument aus dem Jahre 1870

Täglich vor Arbeitsbeginn ist das Bureau gründlich auszufegen, der Ofen auszuräumen und der Staub zu beseitigen.

Alle Angestellen sind dafür verantwortlich, daß der Arbeitsraum gleichmäßig beheizt wird. Für das Heizmaterial sind die Herren Commis verantwortlich. Jeder Angestellte hat einen gleichmäßigen Anteil Kohlen beizusteuern.

Privatunterhaltungen während der Dienstzeit sind prinzipiell unerwünscht.

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 12 Stunden. Es wird erwartet, daß jedermann ohne Aufforderung Überstunden macht, wenn es die Arbeit erfordert.

Angestellte, die sich politisch betätigen, werden fristlos entlassen.

Es wird erwartet, daß sich der Angestellte nicht unmäßigen Alkohol- und Tabakgenuß hingibt.

Ladys und anderen hochgestellten Personen ist anständig zu begegnen.

Als Lektüre wird wird allem die Bibel empfohlen, jedoch sind auch andere Bücher erlaubt, sofern sie als sittlich einwandfrei anzusehen sind.

Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen. Kranke Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte jeder verantwortungsbewußte Commis von seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen.

Ein Angestellter darf sich nicht irren. Wer es dennoch tut, wird entlassen.

Wer dem Chef widerspricht, zeigt damit, daß er vor seinem Prinzipal keinen Respekt empfindet. Daraus ergeben sich Konsequenzen.

Weibliche Angestellte haben sich eines frommen Lebenswandels zu befleißigen.

Urlaub gibt es nur in dringenden, familiären Fällen. Lohn wird für diese Zeit nicht gezahlt.

Jeder Angestellte hat die Pflicht, den Chef über alles zu informieren, was über diesen dienstlich und außerdienstlich gesprochen wird.

Denken Sie immer daran, daß sie Ihrem Brotgeber Dank schuldig sind.

Er ernährt Sie schließlich! Und vergessen Sie nicht, daß viele Menschen froh wären, wenn sie an Ihrer Stellen sein könnten.